Tätigkeiten


Die Kanzlei vertritt Sie kompetent, schnell, diskret und zuverlässig in allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts.

Besondere Schwerpunkte sind:

Ehe- und Familienrecht

Die individuelle und umfassende Beratung jedes einzelnen Mandanten steht bei diesem sehr heiklen Rechtsbereich im Vordergrund. Sie erhalten von Anfang an Hilfe und Unterstützung. Eine angemessene Beratung im Familienrecht erfordert nämlich nicht nur umfangreiche Kenntnisse im rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Bereich, sondern auch Sensibilität und Fingerspitzengefühl. Gemeinsam mit Ihnen wird die richtige Strategie für Ihre familienrechtlichen Probleme entwickelt. In erster Linie wird eine gütliche Einigung angestrebt, da der Erhalt des Familienfriedens auf Dauer allen Beteiligten, insbesondere den Kindern, mehr nützt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden ihre Rechte entschlossen und konsequent auf gerichtlichem Wege durchgesetzt.

Die Leistungen erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:

• Beratung vor der Eheschließung
• Trennungsverfahren
• Scheidungsverfahren
• Unterhalt für Kinder und Partner
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Auflösung des Familienbetriebes
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften
• Anerkennung bzw. Aberkennung der Vaterschaft
• Haftung der Eltern für Minderjährige
• Strafrechtliche Aspekte (Gewalt in Beziehungen, Stalking, Missbrauch, usw.)
• Sachwalterschaften
• Entmündigungen

Erbrecht

Der Verlust eines Angehörigen bereit schon genug Schmerz und Verwirrung. In solchen Situationen ist es hilfreich und wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten einem kompetenten Dritten übergeben zu können. Die Kanzlei übernimmt die Regelung sämtlicher Erbschaftsangelegenheiten für Sie, darunter fallen beispielsweise die Erbschaftsmeldung, der gerichtliche Antrag auf Erlass eines Erbscheines, Grundbuchsanträge, Verletzung des Pflichtteiles, Annahme und Verzicht der Erbschaft sowie die Kontakte zu Banken und Versicherungen.

Außerdem können Sie selbst für Ihre Familie vorsorgen, indem sie rechtzeitig mit Hilfe eines Experten ein Testament verfassen.

Auch Streitigkeiten und Prozesses rund um das Erbrecht werden von der Kanzlei übernommen. 

Agrarrecht

Bereits seit ihrer Gründung betreut die Kanzlei Fälle aus dem Agrarrecht und kann daher auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen sowie auf eine langjährige Zusammenarbeit mit externen Experten und Gutachtern.

Die Leistungen erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:

• Rechtsberatung rund um die geschlossenen Höfe und das Höfegesetz
• Übergabe bzw. Übernahme eines Hofes
• Erbstreitigkeiten
• Pachtverträge
• Beistand bei den Schlichtungsversuchen vor der Landesabteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen

Grundbuchsangelegenheiten

Die Kanzlei verfasst Grundbuchsanträge, erteilt diesbezügliche Auskünfte und Informationen und übernimmt Überprüfungen des Grundbuchstandes. 

Geldeintreibungen

Die Kanzlei übernimmt Mahnungen und gerichtliche Verfahren zur Eintreibung von offenen Forderungen. Nach einem persönlichen Treffen können fast alle weiteren geschäftlichen Aufträge bequem und einfach per Email abgewickelt werden. Bei Geldeintreibungen können zwischen der Kanzlei und dem Unternehmen im Falle einer dauerhaften Zusammenarbeit besondere Konditionen vereinbart werden.

Die Leistungen erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:

• Mahnschreiben
• Mahndekrete und Leistungssaufforderungen
• Widerspruchsverfahren gegen Mahndekrete
• Pfändungen
• Versteigerungen

Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Erstellung von neuen Verträgen und die Überprüfung von bereits abgefassten Verträgen. Dies kann beispielweise dann nützlich sein, wenn eine Partei von der anderen Partei einen von dieser in Auftrag gegebenen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt bekommt, wie es beispielsweise bei einem Wohnungskauf, Mietverträgen, Darlehensverträgen, usw. üblich ist. Es wird zudem die Begleitung zu Notarsterminen und Betreuung bei vorhergehenden Besprechungen mit dem Notar angeboten. 

Schadensersatz

Die Kanzlei übernimmt für Sie die Geltendmachung von Schadenersatzersatzansprüchen gegenüber Dritten, etwa nach Verkehrs¬unfällen, aufgrund von ärztlichen Behandlungs¬fehlern und wenn Sie Opfer einer Straftat (Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) geworden sind.

Zu denken ist hierbei, freilich in Abhängigkeit vom konkreten Fall, beispielsweise an Sachschaden, Personenschaden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn, usw.

DDr. Iris Pircher hat während ihres Studiums an der Universität Innsbruck eingehend mit diesem Thema befasst und eine Diplomarbeit zum Thema „Schadensersatzforderungen bei Schockzuständen bzw. psychischen Schäden“ verfasst. 

Mediation

Alternative Streitbeilegungsverfahren werden immer häufiger genutzt, um gemeinsam Lösungen für schwerwiegende rechtliche Probleme zu finden. Der Vorteil der Mediation besteht darin, dass alle Beteiligten gemeinsam eine Lösung suchen sollen, die es ihnen auch in Zukunft ermöglicht, einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Zudem ist eine Mediation schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Die Kanzlei bietet einen kompetente Beratung und Begleitung sowohl in rechtlicher als auch in psychologischer Hinsicht bei alternativen Streitbelegungsverfahren, wie etwa Mediationen an. DDr. Iris Pircher ist selbst ausgebildete Mediatorin und ist seit Jahren als Mediatorin und Rechtsberaterin bei der Plattform für Alleinerziehende tätig. Die während des Psychologiestudiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Ausbildung in klientenzentrierter Gesprächstherapie nach Carl Rogers werden hierbei von DDr. Iris Pircher effizient in die Praxis umgesetzt und anwendet.

Strafrecht

Im Bereich des Strafrechtes gibt es die unterschiedlichsten Fälle, die alle gemeinsam haben, dass sie für alle Beteiligten, sowohl für den Angeklagten als auch das Opfer, eine große Belastung darstellen. Gerade im Bereich des Strafrechtes ist es daher für alle Beteiligten wichtig, von Anfang eine professionelle Unterstützung zu haben.

Bereits während der Voruntersuchungen kann der Betroffenen durch Zwangsmaßnahmen in seiner Freiheit eingeschränkt werden. Verwirrung, Unkenntnis und Angst des Betroffenen führen dann schnell zu falschen Entscheidungen, die einer späteren Verteidigung hinderlich sind. Es ist daher ratsam, sich in jedem Fall sofort an einen Anwalt zu wenden. Die beste Verteidigung ist immer noch die frühe Verteidigung.

Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Strafrechtes, einige davon werden hier genannt:

• Eigentumsdelikte
• Gewaltdelikte
• Drogendelikte
• Straftaten im Straßenverkehr
• Stalking
• Verbrechen in der Familie
• Sexualdelikte
• Arztrecht
• Vertretung des Opfers und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
• Beratung und Vertretung im Strafvollzug 

Jugendstrafrecht

Mancher Lausbubenstreich kann, gewollt oder ungewollt, die Grenze des gesetzlich Erlaubten sprengen und in der Folge zu strafrechtlichen Konsequenzen für einen Minderjährigen führen. In diesem Fällen bietet DDr. Iris Pircher die Vertretung vor dem Jugendgericht und eine Unterstützung im Umgang mit den involvierten Behörden (Sozialdient, Sprengel, Carabinieri, usw.) an. 

Führerscheinprobleme:

Bei einem Führerscheinentzug, Trunkenheit oder Drogeneinfluss am Steuer, Beschlagnahme des Fahrzeugs und ähnlichen Problemen muss der Betroffene sofort handeln, um größeren Schaden abzuwehren. Die Kanzlei bietet in solchen Fällen eine schnelle und kompetente Hilfe.

Ebenso werden Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit Unfällen übernommen. 

Arbeitsrecht

Streitigkeiten am Arbeitsplatz oder mit dem Arbeitgeber sind ein alltägliches Problem, das fast jeden irgendwann einmal im Leben betrifft. In diesem Fall ist es wichtig, schnell und vernünftig zu handeln. Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, arbeitsrechtliche Konflikte einvernehmlich zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihre Position vor Gericht klar und effizient vertreten.

Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:

• Abmahnungen
• Kündigungen
• Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten
• Aufsetzen und Überprüfung von Arbeitsverträgen
• Besondere Klauseln im Arbeitsvertrag
• Beratung zu Mutterschaft und Elternzeit
• Mobbing